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Carport Baugenehmigung

Sind alle persönlichen Vorlieben und die in Frage kommenden Bautypen der Hersteller in Übereinstimmung gebracht, bleibt immer noch eine letzte Hürde: die Baugenehmigung.Das Baurecht ist Ländersache und wird deshalb von einem Bundesland zum anderen völlig unterschiedlich gehandhabt. Während in einem Bundesland ein Carport ähnlich wie ein Hausbau genehmigt werden muss, kann in einem anderen eine simple Bauanzeige ausreichen und in einem dritten sogar ohne alles sofort losgebaut werden. In jedem Fall sollte man sich als Carport-Bauherr, mit einem kurzen Telefonat beim zuständigen Gemeindebauamt, über die baurechtlich korrekte Vorgehensweise informieren. Sollte sich dann ein Genehmigungsverfahren ähnlich wie bei Wintergärten als notwendig herausstellen, braucht man vom Hersteller die technischen Unterlagen des Carports. Dazu gehört eine Aufbauanleitung, die Grundrisspläne, die Gebäude-Seitenansichten, ein Statiknachweis und ein aktueller Auszug der Flurkarte, indem man die zukünftige Lage des Carports einzeichnet . Wer sich dem Baubehördengang nicht zutraut, dem kann geholfen werden. Zahlreiche Carport-Anbieter erledigen gegen Aufpreis, das komplette Baugenehmigungs-Verfahren für ihren Kunden. Dazu brauchen die Firmen nur die Flurkarte mit der korrekt eingezeichneten Lage des Carports. Den Rest wickeln dann deren Fachleute mit dem zuständigen Bauamt ab. In diesem Punkt ist es außerdem ratsam, den Kaufvertrag mit dem Carportlieferanten, um die Zusatzklausel -vorbehaltlich genehmigtem Bauantrag- zu ergänzen. So mancher Bauherr stand schon mit einem Carport, aber ohne einer gültigen Baugenehmigung da und musste aber den Carport-Bausatz der Firma abnehmen, da der Kaufvertrag schon abgeschlossen war.
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