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Carport Baugenehmigung
Sind alle persönlichen Vorlieben und die in Frage kommenden Bautypen der Hersteller in
Übereinstimmung gebracht, bleibt immer noch eine letzte Hürde: die Baugenehmigung.Das
Baurecht ist Ländersache und wird deshalb von einem Bundesland zum anderen völlig
unterschiedlich gehandhabt. Während in einem Bundesland ein Carport ähnlich wie ein
Hausbau genehmigt werden muss, kann in einem anderen eine simple Bauanzeige
ausreichen und in einem dritten sogar ohne alles sofort losgebaut werden.
In jedem Fall sollte man sich als Carport-Bauherr, mit einem kurzen Telefonat beim
zuständigen Gemeindebauamt, über die baurechtlich korrekte Vorgehensweise informieren.
Sollte sich dann ein Genehmigungsverfahren ähnlich wie bei Wintergärten als notwendig
herausstellen, braucht man vom Hersteller die technischen Unterlagen des Carports. Dazu
gehört eine Aufbauanleitung, die Grundrisspläne, die Gebäude-Seitenansichten, ein
Statiknachweis und ein aktueller Auszug der Flurkarte, indem man die zukünftige Lage des
Carports einzeichnet .
Wer sich dem Baubehördengang nicht zutraut, dem kann geholfen werden. Zahlreiche
Carport-Anbieter erledigen gegen Aufpreis, das komplette Baugenehmigungs-Verfahren für
ihren Kunden. Dazu brauchen die Firmen nur die Flurkarte mit der korrekt eingezeichneten
Lage des Carports. Den Rest wickeln dann deren Fachleute mit dem zuständigen Bauamt
ab. In diesem Punkt ist es außerdem ratsam, den Kaufvertrag mit dem Carportlieferanten,
um die Zusatzklausel -vorbehaltlich genehmigtem Bauantrag- zu ergänzen. So mancher
Bauherr stand schon mit einem Carport, aber ohne einer gültigen Baugenehmigung da und
musste aber den Carport-Bausatz der Firma abnehmen, da der Kaufvertrag schon
abgeschlossen war.
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